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Patientenverfügung

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Patientenverfügung in Österreich – Fachlich fundierte Information für Ihre medizinische Vorsorgeplanung

Gesetzlicher Rahmen und Definition

Die Patientenverfügung ist ein zentrales Instrument der vorausschauenden medizinischen Entscheidungsfindung. Sie erlaubt es volljährigen, einsichtsfähigen Patienten, bestimmte medizinische Maßnahmen im Voraus abzulehnen – für den Fall, dass sie später nicht mehr entscheidungsfähig sind. Die gesetzliche Grundlage bildet das Patientenverfügungsgesetz (PatVG). Die Verfügung richtet sich primär an das medizinische Behandlungsteam, dient aber auch als Orientierungshilfe für Angehörige und gesetzliche Vertreter.

Verbindliche und beachtliche Patientenverfügung – Unterschiede und Anforderungen:

Verbindliche Patientenverfügung

Diese Form entfaltet rechtlich bindende Wirkung gegenüber behandelnden Ärzten, sofern sie formell korrekt errichtet wurde und keine medizinischen oder rechtlichen Ausnahmen vorliegen.

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Ausfertigung (handschriftlich oder qualifiziert elektronisch signiert)

  • Konkrete Ablehnung definierter medizinischer Maßnahmen (z. B. invasive Beatmung, Reanimation)

  • Dokumentierte ärztliche Aufklärung über Indikation, Alternativen, Konsequenzen und Prognosen

  • Beurkundung durch eine autorisierte Stelle (Notar, Rechtsanwalt oder Patientenvertretung)

Beachtliche Patientenverfügung

Diese ist zwar nicht rechtsverbindlich, spiegelt jedoch den mutmaßlichen Willen des Patienten wider und ist im Rahmen der medizinischen Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

Merkmale:

  • Allgemein gehaltene Aussagen zu Therapiezielen oder Wertvorstellungen

  • Keine ärztliche Aufklärung oder notarielle Beurkundung notwendig

  • Interpretation im konkreten Einzelfall durch das Behandlungsteam

Voraussetzungen für die Wirksamkeit

Für eine gültige Patientenverfügung gelten folgende juristische und medizinische Mindeststandards:

  • Schriftform (handschriftlich oder qualifiziert elektronisch signiert)

  • Entscheidungsfähigkeit und Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung

  • Dokumentierte ärztliche Aufklärung (bei verbindlicher Verfügung)

  • Kein Hinweis auf Irrtum, Fremdeinwirkung oder späteren Widerruf

Ärztliche Aufklärung – meine Rolle als Fachärztin

Als Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin mit langjähriger klinischer Erfahrung, begleite ich Patienten kompetent und empathisch bei der Erstellung ihrer Patientenverfügung.

Schwerpunkte der Beratung:

  • Erklärung typischer intensivmedizinischer Maßnahmen (z. B. invasive Beatmung, Katecholamine, extrakorporale Verfahren)

  • Einschätzung realistischer Therapieziele und medizinischer Erfolgswahrscheinlichkeiten

  • Einordnung palliativmedizinischer Alternativen

  • Berücksichtigung individueller Grunderkrankungen und Risikofaktoren

Strukturierter Ablauf der Beratung

In einem persönlichen Gespräch:

  • Klären wir Ihre Werte, Vorstellungen und bisherigen medizinischen Erfahrungen

  • Analysieren wir relevante medizinische Szenarien und Handlungsoptionen

  • Formulieren wir Ihre Patientenverfügung klar, präzise und rechtskonform

  • Erstellen wir alle medizinisch notwendigen Dokumente für die notarielle Beurkundung

Auf Wunsch können auch Angehörige oder Vertrauenspersonen in das Gespräch eingebunden werden.

Beurkundung und Registrierung

Für die rechtsverbindliche Wirkung ist eine Beurkundung durch eine autorisierte Stelle erforderlich:

  • Notar

  • Rechtsanwalt

  • Patientenvertretung

Zusätzlich ist eine freiwillige Registrierung empfehlenswert:

  • Im Patientenverfügungsregister der Österreichischen Notariatskammer (in Kooperation mit dem Roten Kreuz)

  • Im Rechtsanwaltsregister der Österreichischen Rechtsanwaltskammer

Ziel ist ein rascher Zugriff durch behandelnde Ärzte im Akutfall.

Gültigkeit und regelmäßige Aktualisierung

  • Verbindliche Patientenverfügungen sind maximal acht Jahre gültig

  • Danach ist eine neuerliche ärztliche Aufklärung und Bestätigung erforderlich

  • Bei wesentlichen Änderungen des Gesundheitszustands oder der persönlichen Einstellung empfiehlt sich eine frühere Revision

Wann eine Patientenverfügung unwirksam ist

Die Verfügung verliert ihre rechtliche Gültigkeit:

  • Bei freiwilligem Widerruf

  • Wenn sie unter Druck oder auf unzureichender Informationsbasis erstellt wurde

  • Bei rechtlich unzulässigen Inhalten (z. B. aktive Sterbehilfe)

  • Wenn sie dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft widerspricht

Ergänzende Vorsorgedokumente

Zur umfassenden medizinischen Absicherung empfiehlt sich eine Kombination mit:

  • Vorsorgevollmacht: für eine rechtsverbindliche Vertretung durch eine Vertrauensperson

  • Vertretungsvollmacht: für kurzfristige medizinische Entscheidungen

  • Notfallblatt: mit relevanten medizinischen Informationen und Notfallkontakten

Ihre Vorteile durch fachärztliche Begleitung

  • Medizinisch und rechtlich fundierte Willenserklärung

  • Individuelle, patientenzentrierte Beratung

  • Strukturiertes, professionelles Vorgehen

  • Höchste Diskretion und Einfühlungsvermögen bei sensiblen Themen

Ich unterstütze Sie fundiert und individuell bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin in meiner Ordination in Retz.

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