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Narkosefreigabe, Operationsfreigabe, schmerzfrei-Retz

Patientenverfügung

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Patientenverfügung in Österreich:
Rechtssichere Informationen für Ihre Vorsorge

Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, medizinische Behandlungswünsche im Voraus festzulegen, falls Sie später nicht mehr selbst entscheiden können.

In Österreich ist dies im Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) geregelt.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen ablehnen (z. B. lebensverlängernde Maßnahmen). Sie wird wirksam, wenn Sie im Entscheidungszeitpunkt nicht mehr urteilsfähig sind (z. B. bei Bewusstlosigkeit oder schwerer Demenz).

Unterschied zwischen verbindlicher und beachtlicher Patientenverfügung

  • Verbindliche Patientenverfügung:

    • Muss konkrete medizinische Maßnahmen benennen, die abgelehnt werden.

    • Erfordert eine ärztliche Aufklärung über die Folgen.

    • Muss vor einem Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung errichtet werden.

    • Ärzte müssen sich daran halten, sofern keine medizinischen oder rechtlichen Gründe dagegensprechen.

  • Beachtliche (nicht-verbindliche) Patientenverfügung:

    • Enthält allgemeine Behandlungswünsche, ohne alle formalen Kriterien zu erfüllen.

    • Dient als Richtlinie für Ärzte und Angehörige, ist aber nicht rechtlich bindend.

Voraussetzungen für eine gültige Patientenverfügung

Damit Ihre Verfügung wirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Schriftform (handschriftlich oder elektronisch mit qualifizierter Signatur).

  • Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung.

  • Ärztliche Aufklärung über medizinische Konsequenzen.

  • Kein Widerruf oder Änderungswunsch seitens des Patienten.

Ärztliche Aufklärung und Begleitung​-  

mein besonderer fachlicher Hintergrund als Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin:

  • Tiefgreifendes Wissen über lebenserhaltende Maßnahmen (Beatmung, Reanimation, Katecholamintherapie) 

  • Praktische Erfahrung mit Therapiebegrenzungen und palliativen Situationen

  • Medizinische Aufklärung über Durchführung, Wirkung und Konsequenzen

  • Realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und Lebensqualität

  • Individuelle medizinische Beratung zu allen Therapieoptionen

  • Fachlich präzise Formulierung Ihrer Behandlungswünsche

  • Vorbereitung aller Dokumente für die notarielle Beurkundung

  • Diskretion und Einfühlungsvermögen bei diesem sensiblen Thema

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Die ärztliche Aufklärung wird schriftlich dokumentiert, da sie Voraussetzung für die rechtsgültige Beurkundung ist. Ohne diese Dokumentation kann keine verbindliche Patientenverfügung erstellt werden.

Beratung und Unterstützung

Bei der Formulierung helfe ich, medizinische Sachverhalte verständlich darzustellen und realistische Regelungen zu treffen. Besonderes Augenmerk lege ich darauf, dass:

  • die Formulierungen eindeutig und rechtssicher sind

  • keine Widersprüche entstehen

  • der Patientenwille klar erkennbar ist

Zudem informiere ich über:

  • die notwendigen Formalitäten der Beurkundung

  • Möglichkeiten der Registrierung

  • die Bedeutung regelmäßiger Aktualisierungen

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Beurkundung durch einen Rechtsexperten:

  • Die verbindliche Patientenverfügung muss vor einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet werden.

Registrierung (optional):

  • Sie können die Verfügung im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariatsoder der Rechtsanwälte hinterlegen.

Gültigkeitsdauer:

  • Die Verfügung bleibt 8 Jahre verbindlich (kürzere Fristen sind möglich).

  • Danach muss sie erneut bestätigt werden (mit erneuter ärztlicher Aufklärung).

  • Wird sie nicht erneuert, bleibt sie bei Entscheidungsunfähigkeit trotzdem gültig.

Wann ist eine Patientenverfügung unwirksam?

  • Wenn sie nicht freiwillig oder unter Druck verfasst wurde.

  • Wenn der Inhalt strafrechtlich unzulässig ist (z. B. aktive Sterbehilfe).

  • Wenn sich der medizinische Standard wesentlich geändert hat.

  • Wenn der Patient sie persönlich widerruft.

Patientenverfügungsregister in Österreich

  • Sie können Ihre Verfügung in den offiziellen Registern hinterlegen:

    • Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats (in Kooperation mit dem Roten Kreuz).

    • Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte.

  • Krankenhäuser können dort Einsicht nehmen, um Ihre Wünsche im Ernstfall zu berücksichtigen.

Wichtige Hinweise für Patienten

  • Besprechen Sie Ihre Wünsche auch mit Ihren Angehörigen.

  • Kombinieren Sie die Verfügung mit einer Vorsorgevollmacht, falls eine Vertrauensperson Entscheidungen treffen soll.

  • Aktualisieren Sie die Verfügung regelmäßig, falls sich Ihre Einstellung ändert.

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