Patientenverfügung

Patientenverfügung in Österreich:
Rechtssichere Informationen für Ihre Vorsorge
Patientenverfügung: Selbstbestimmt entscheiden für den Ernstfall
Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre medizinischen Behandlungswünsche für den Fall festzulegen, dass Sie später nicht mehr selbst entscheiden können.
In Österreich ist die Patientenverfügung gesetzlich im Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) geregelt und bietet eine wichtige Grundlage für Ihre persönliche Vorsorge.
Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen ablehnen möchten – etwa lebenserhaltende Maßnahmen bei schwerer Erkrankung, Bewusstlosigkeit oder Demenz. Sie wird nur wirksam, wenn Sie im konkreten Behandlungszeitpunkt nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Verbindliche und beachtliche Patientenverfügung: die Unterschiede
Verbindliche Patientenverfügung
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Enthält konkrete Ablehnungen medizinischer Maßnahmen (z. B. künstliche Beatmung, Reanimation).
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Erfordert eine ärztliche Aufklärung über medizinische Folgen und Konsequenzen.
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Muss vor einem Notar, Rechtsanwalt oder einer Patientenvertretung beurkundet werden.
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Ist für Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich bindend, sofern keine rechtlichen oder medizinischen Ausnahmegründe bestehen.
Beachtliche (nicht-verbindliche) Patientenverfügung
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Enthält allgemeine Behandlungswünsche, ohne alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
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Dient als Orientierung für Angehörige und das Behandlungsteam.
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Ist nicht rechtsverbindlich, wird jedoch im Rahmen der medizinischen Entscheidungsfindung berücksichtigt.
Voraussetzungen für eine gültige Patientenverfügung
Damit Ihre Verfügung rechtswirksam wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
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Schriftform (handschriftlich oder elektronisch mit qualifizierter Signatur)
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Volljährigkeit und Entscheidungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung
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Ärztliche Aufklärung über die medizinischen Inhalte und Folgen
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Kein Widerruf oder Änderungswunsch des Patienten
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Dokumentierte ärztliche Aufklärung (Voraussetzung für die spätere Beurkundung)
Ärztliche Aufklärung und Begleitung – meine Expertise für Ihre Sicherheit
Als Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin verfüge ich über fundiertes Wissen in der Beurteilung intensivmedizinischer Maßnahmen sowie palliativer Therapien.
Ich begleite Sie fachlich kompetent und empathisch durch den gesamten Prozess:
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Aufklärung über lebenserhaltende Maßnahmen wie Beatmung, Reanimation, Katecholamintherapie
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Medizinisch fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten, Risiken und Lebensqualität
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Individuelle Beratung zu den verschiedenen medizinischen Möglichkeiten
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Fachlich präzise und rechtssichere Formulierung Ihrer Patientenverfügung
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Vorbereitung aller medizinisch notwendigen Dokumente für die notarielle Beurkundung
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Diskrete und einfühlsame Begleitung bei diesem sensiblen Thema
Beratung und Unterstützung bei der Formulierung
Im Rahmen der Beratung achte ich besonders darauf, dass:
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Ihre Wünsche klar, eindeutig und widerspruchsfrei formuliert werden
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medizinische Sachverhalte verständlich dargestellt sind
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der Patientenwille für alle Beteiligten nachvollziehbar dokumentiert wird
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alle rechtlichen Vorgaben für die spätere Beurkundung erfüllt sind
Zusätzlich erhalten Sie umfassende Informationen zu:
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Formalitäten und Ablauf der Beurkundung
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Möglichkeiten der Registrierung in offiziellen Patientenverfügungsregistern
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Bedeutung regelmäßiger Aktualisierung Ihrer Verfügung
Beurkundung und Registrierung
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Die verbindliche Patientenverfügung wird abschließend vor einem Notar, Rechtsanwalt oder einer Patientenvertretung beurkundet.
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Optional kann die Verfügung im Patientenverfügungsregister der österreichischen Notariatskammer (in Kooperation mit dem Roten Kreuz) oder der Rechtsanwaltskammer hinterlegt werden.
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Krankenhäuser und behandelnde Ärzte haben im Notfall Zugriff auf diese Registrierung, um Ihre Wünsche zuverlässig zu berücksichtigen.
Gültigkeitsdauer und Aktualisierung
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Die verbindliche Patientenverfügung ist maximal acht Jahre gültig.
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Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Bestätigung mit aktueller ärztlicher Aufklärung erforderlich.
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Selbst bei formell abgelaufener Gültigkeit bleibt die Verfügung weiterhin eine wichtige Entscheidungsgrundlage, solange Sie entscheidungsunfähig sind.
Wann ist eine Patientenverfügung unwirksam?
Die Verfügung verliert ihre Gültigkeit, wenn:
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sie nicht freiwillig oder unter Druck verfasst wurde
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sie unzulässige Inhalte enthält (z. B. aktive Sterbehilfe)
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der medizinische Standard sich wesentlich verändert hat
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sie vom Patienten widerrufen wurde
Wichtige Hinweise für Patienten
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Besprechen Sie Ihre Wünsche auch mit Ihren Angehörigen.
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Erwägen Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht für vertrauenswürdige Entscheidungsträger.
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Aktualisieren Sie Ihre Verfügung regelmäßig, insbesondere bei Veränderungen Ihrer gesundheitlichen Situation oder persönlichen Einstellung.
Persönliche Beratung in meiner Ordination
Gerne unterstütze ich Sie ausführlich und individuell bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung. Dank meiner langjährigen klinischen Erfahrung erhalten Sie eine fundierte, medizinisch präzise und rechtssichere Begleitung, die Ihnen und Ihren Angehörigen im Ernstfall größtmögliche Sicherheit bietet.